Die Pneumokokken-Impfung ist für viele Menschen ab 60 Jahren ein fester Bestandteil der empfohlenen Vorsorge. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt in dieser Altersgruppe eine einmalige Standardimpfung mit PCV20.[1]

Das heißt nicht, dass sich jede Frage allein anhand des Alters beantworten lässt. Besonders wenn bereits Impfungen dokumentiert sind, sollte der Impfpass in die Beratung mitgebracht werden. Dieser Beitrag ordnet die aktuelle Empfehlung ein und zeigt, welche Fragen besser individuell geklärt werden.

Kurz beantwortet: Für wen ist die Pneumokokken-Impfung empfohlen?

Die STIKO empfiehlt die Pneumokokken-Impfung als Standardimpfung für alle Menschen ab 60 Jahren. Vorgesehen ist eine einmalige Impfung mit PCV20.[1]

Auch unter 60 Jahren kann eine Impfung bei bestimmten gesundheitlichen Risiken als Indikationsimpfung relevant sein. Welche Konstellationen dazugehören, lässt sich nicht zuverlässig über eine allgemeine Selbsttest-Liste entscheiden. Alter, Vorerkrankungen, bisherige Impfungen und mögliche Gegenanzeigen werden in der ärztlichen Beratung zusammen betrachtet.[1]

Warum die Empfehlung ab 60 Jahren gilt

Pneumokokken sind Bakterien, die unter anderem schwere Erkrankungen verursachen können. Mit zunehmendem Alter steigt die Bedeutung eines individuellen Schutzes vor solchen Infektionen. Deshalb richtet die STIKO die Standardempfehlung an alle Menschen ab 60 Jahren.[1]

Die Empfehlung ist eine Orientierung für die Vorsorge. Sie ersetzt keine persönliche Aufklärung und ist keine Zusage, dass eine Impfung zu jedem Zeitpunkt oder mit einem bestimmten Präparat für jede Person passend ist.

PCV20: Was bedeutet die Abkürzung?

PCV20 ist ein Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, der gegen 20 Pneumokokken-Typen gerichtet ist. Für die Standardimpfung ab 60 sieht die STIKO derzeit eine einmalige PCV20-Impfung vor.[1]

Im Alltag ist meist wichtiger als die Abkürzung, ob und wann bereits gegen Pneumokokken geimpft wurde. Die konkrete Impfstoffauswahl, mögliche Gegenanzeigen und organisatorische Fragen gehören in die persönliche Impfberatung.

Wenn früher schon geimpft wurde: Warum der Impfpass entscheidend ist

Eine frühere Pneumokokken-Impfung bedeutet nicht automatisch, dass keine weitere Einordnung nötig ist. Entscheidend sind das verwendete Impfstoffverfahren und der zeitliche Abstand.

Nach einer früheren PPSV23-Impfung ist für eine PCV20-Impfung regelhaft ein Mindestabstand von sechs Jahren vorgesehen. Nach einer früheren PCV13-Impfung kann PCV20 nach mindestens einem Jahr erfolgen.[1]

Diese Abstände sind allgemeine Empfehlungen, keine Anleitung zur Selbstentscheidung. Bringen Sie deshalb Ihren Impfpass oder andere Unterlagen zu früheren Impfungen mit. Die Praxis kann prüfen, was dokumentiert ist und welche Empfehlung dazu passt.

Wer unter 60 eine Indikationsimpfung besprechen sollte

Bei bestimmten gesundheitlichen Risiken kann eine Pneumokokken-Impfung auch unter 60 Jahren empfohlen sein. Die STIKO führt hierfür medizinische Indikationen auf.[1]

Aus Gründen der Sicherheit gehört die vollständige Liste nicht in einen Schnellcheck. Wer eine relevante chronische Erkrankung hat, eine Behandlung erhält, die das Immunsystem beeinflusst, oder unsicher ist, ob eine bestehende Erkrankung berücksichtigt werden sollte, kann dies hausärztlich besprechen.

Die 2026 aktualisierte Umsetzung betrifft insbesondere die Indikationsimpfung bei Kindern und Jugendlichen mit Risikofaktoren.[2][3] Daraus folgt keine pauschale Impfempfehlung für alle Kinder. Bei Kindern und Jugendlichen gehört die Impfentscheidung besonders sorgfältig in die individuelle ärztliche Beratung.

Was die Impfung leisten kann – und was nicht

Die Pneumokokken-Impfung ist eine vorbeugende Maßnahme und richtet sich nach der STIKO-Empfehlung an Menschen mit erhöhtem Risiko aufgrund ihres Alters oder bestimmter gesundheitlicher Konstellationen.[1]

Sie kann nicht garantieren, dass jede Pneumokokken-Erkrankung verhindert wird. Sie ersetzt außerdem keine ärztliche Abklärung bei Beschwerden. Auch Aussagen zu einem konkreten Präparat, dessen Verfügbarkeit oder einer Kostenübernahme lassen sich aus einer allgemeinen Empfehlung nicht ableiten.

So bereiten Sie den Termin vor

  • Bringen Sie Ihren Impfpass und, wenn vorhanden, Unterlagen zu früheren Pneumokokken-Impfungen mit.
  • Notieren Sie relevante Vorerkrankungen, regelmäßige Behandlungen und frühere auffällige Impfreaktionen.
  • Sprechen Sie an, wenn Sie unsicher sind, ob eine frühere PPSV23- oder PCV13-Impfung dokumentiert ist.
  • Fragen Sie bei unklarer Situation nach einer individuellen Einordnung, statt Mindestabstände oder eine Impfstoffwahl selbst festzulegen.

Akute schwere Atemnot, starke Brustschmerzen, Bewusstseinsstörungen oder plötzlich auftretende neurologische Ausfälle sind keine Impfberatungsfrage. Sie müssen situationsgerecht akut medizinisch abgeklärt werden.

Pneumokokken-Impfung in Rheinbach sachlich besprechen

Im Hausarztzentrum Rheinbach können Sie Fragen zu Ihrem Impfstatus und zu empfohlenen Impfungen im Rahmen der hausärztlichen Beratung ansprechen. Informationen zum Leistungsbereich finden Sie unter Impfungen & Reiseberatung.

Eine Beratung kann helfen, Impfunterlagen und persönliche Risikofaktoren einzuordnen. Sie ist jedoch keine Zusage zu einer bestimmten Impfstoffverfügbarkeit, Kostenübernahme oder einem konkreten Praxisablauf.