Die kurze Antwort: Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose, medizinisch Herpes zoster, standardmäßig für alle Menschen ab 60 Jahren. Vorgesehen sind zwei Dosen eines adjuvantierten Totimpfstoffs im Abstand von zwei bis sechs Monaten.[1]
Für manche Menschen kann die Impfung auch früher relevant sein: Die STIKO sieht eine Indikationsimpfung ab 18 Jahren bei relevanter Immundefizienz oder Immunsuppression sowie bei schweren Ausprägungen bestimmter chronischer Erkrankungen vor. Leichte, unkomplizierte oder medikamentös gut kontrollierte chronische Erkrankungen sind davon nicht umfasst. Ob die Voraussetzung erfüllt ist, lässt sich nicht pauschal aus einem einzelnen Befund ableiten; Erkrankung, Krankheitsausprägung und Behandlungen gehören in die individuelle ärztliche Einordnung.[1]
Was ist Gürtelrose – und warum ist die Impfstatusprüfung sinnvoll?
Gürtelrose ist eine Erkrankung, die durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöst wird. Eine Impfung ist eine Vorsorgemaßnahme; sie ersetzt weder eine ärztliche Untersuchung bei aktuellen Beschwerden noch die persönliche Einordnung von Vorerkrankungen und Therapien.
Eine Impfstatusprüfung ist besonders sinnvoll, wenn Sie 60 Jahre oder älter sind. Sie kann auch sinnvoll sein, wenn Sie jünger sind und wegen einer schweren chronischen Erkrankung oder einer das Immunsystem betreffenden Erkrankung beziehungsweise Behandlung unsicher sind. Dabei wird nicht automatisch über eine Impfung entschieden: Zunächst wird geklärt, ob die STIKO-Empfehlung auf Ihre Situation zutrifft.[1]
Für wen ist die Gürtelrose-Impfung nach STIKO vorgesehen?
Standardimpfung ab 60 Jahren
Die STIKO empfiehlt die Herpes-zoster-Impfung als Standardimpfung ab dem Alter von 60 Jahren. Das bedeutet: Diese Altersgruppe soll die Möglichkeit haben, ihren Impfstatus unabhängig von einer bekannten Risikokonstellation prüfen zu lassen.[1]
Indikationsimpfung ab 18 Jahren bei erhöhtem Risiko
Unter 60 Jahren ist die Impfung nicht allgemein für alle Erwachsenen vorgesehen. Die STIKO nennt eine Indikationsimpfung ab 18 Jahren bei relevanter Immundefizienz oder Immunsuppression sowie bei schweren Ausprägungen bestimmter chronischer Erkrankungen.[1]
Als nicht abschließende Orientierung nennt die STIKO unter anderem schwere Ausprägungen von COPD oder Asthma, chronische Niereninsuffizienz, Diabetes, rheumatoide Arthritis, systemischen Lupus erythematodes oder chronisch-entzündliche Darmerkrankungen. Auch die genaue Form einer Immundefizienz oder Immunsuppression kann entscheidend sein. Leichte, unkomplizierte oder medikamentös gut kontrollierte chronische Erkrankungen bei 18- bis 59-Jährigen sind nicht von der Empfehlung umfasst.[1]
Die konkrete Entscheidung braucht ein ärztliches Gespräch. Wichtig können dabei zum Beispiel die genaue Diagnose, die aktuelle Krankheitsaktivität und Medikamente sein, die das Immunsystem beeinflussen. Einen optimalen Zeitpunkt im Verhältnis zu einer immunsuppressiven Therapie sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt individuell planen.
Nicht jede chronische Erkrankung bedeutet automatisch, dass eine Gürtelrose-Impfung vor dem 60. Geburtstag vorgesehen ist. Entscheidend ist die individuelle Risikokonstellation.
Wie läuft die Impfung ab?
Für die von der STIKO empfohlene Impfung werden zwei Dosen eines adjuvantierten Totimpfstoffs verwendet. Die zweite Dosis soll in der Regel zwei bis sechs Monate nach der ersten erfolgen.[1]
Lokale Beschwerden an der Einstichstelle sowie vorübergehende Allgemeinreaktionen wie Müdigkeit, Kopf- oder Muskelschmerzen können nach der Impfung auftreten. Bei Zeichen einer schweren allergischen Reaktion – zum Beispiel Atemnot, Schwellungen im Gesicht oder Kreislaufbeschwerden – ist unverzüglich medizinische Hilfe erforderlich.[3]
Welche Abstände und Zeitpunkte in Ihrer persönlichen Situation passen, sollte die Praxis mit Ihnen besprechen. Das gilt besonders bei laufenden Behandlungen, die das Immunsystem beeinflussen können. Dieser Artikel kann keine individuelle Impfplanung ersetzen.
Was Sie selbst zur Vorbereitung tun können
Sie können ein Impfgespräch gut vorbereiten:
- Bringen Sie Ihren Impfpass mit, wenn er vorhanden ist.
- Notieren Sie relevante Diagnosen und aktuelle Medikamente.
- Wenn Sie wegen einer Erkrankung in fachärztlicher Behandlung sind, nennen Sie diese Information beim Termin.
- Fragen Sie nach dem Abstand zwischen erster und zweiter Dosis und danach, ob die Impfung in Ihre persönliche Therapieplanung eingeordnet werden sollte.
Damit erhält die Praxis die Informationen, die für eine sorgfältige Impfstatus- und Indikationsprüfung wichtig sein können.
Was die Schutzimpfungs-Richtlinie regelt
Die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt die Voraussetzungen, Art und den Umfang von Schutzimpfungsleistungen für gesetzlich Versicherte auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen.[2]
Ob eine Leistung im konkreten Fall übernommen wird, hängt unter anderem von der jeweils geltenden Richtlinie und Ihrer individuellen Konstellation ab. Eine allgemeine Information kann deshalb keine verbindliche Aussage zu Ihrem persönlichen Leistungsanspruch ersetzen.[2]
Wann ärztliche Abklärung sinnvoll ist
Vereinbaren Sie einen Termin zur Impfstatusprüfung, wenn Sie 60 Jahre oder älter sind und nicht wissen, ob die Gürtelrose-Impfung für Sie vorgesehen ist. Eine ärztliche Einordnung ist auch sinnvoll, wenn Sie unter 60 sind und eine schwere chronische Erkrankung, eine Immundefizienz oder eine Therapie haben, die das Immunsystem beeinflussen kann.
Bei neu auftretenden, schmerzhaften Hautveränderungen oder anderen akuten Beschwerden sollte nicht auf eine routinemäßige Impfberatung gewartet werden. Lassen Sie Beschwerden zeitnah ärztlich beurteilen. Während einer akuten Herpes-zoster-Erkrankung wird die Impfung nicht geplant. Nach Abklingen der akuten Erkrankung empfiehlt die STIKO für die Herpes-zoster-Impfung einen Abstand von mindestens sechs bis zwölf Monaten zur vorangegangenen Erkrankung.[1]
Häufige Fragen
Wie viele Impfungen sind vorgesehen?
Die STIKO empfiehlt zwei Dosen eines adjuvantierten Totimpfstoffs. Zwischen den Dosen sollen in der Regel zwei bis sechs Monate liegen.[1]
Gilt die Empfehlung auch unter 60?
Die Indikationsimpfung kann ab 18 Jahren bei relevanter Immundefizienz oder Immunsuppression sowie bei schweren Ausprägungen bestimmter chronischer Erkrankungen vorgesehen sein. Leichte, unkomplizierte oder medikamentös gut kontrollierte chronische Erkrankungen sind davon nicht umfasst; die genaue Einordnung erfolgt individuell im ärztlichen Gespräch.[1]
Was soll ich zum Termin mitbringen?
Bringen Sie möglichst Ihren Impfpass mit. Hilfreich sind außerdem Informationen zu Vorerkrankungen und aktuellen Medikamenten, insbesondere wenn diese das Immunsystem beeinflussen können.
Kann die Praxis meinen Impfpass prüfen?
Ja. Die Impfstatusprüfung hilft dabei, die STIKO-Empfehlung auf Ihre Situation zu beziehen und gegebenenfalls die zwei Termine zu planen.
Quellen
- Robert Koch-Institut (RKI) / STIKO: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2026, Epidemiologisches Bulletin 04/2026. Abgerufen am 22.09.2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Schutzimpfungs-Richtlinie. Abgerufen am 22.09.2026.
- European Medicines Agency (EMA): Shingrix: EPAR – Produktinformation. Abgerufen am 22.09.2026.


