Das gesetzliche Hautkrebs-Screening ist ein Angebot zur Früherkennung. Es richtet sich an Menschen ohne aktuellen Verdacht auf Hautkrebs und soll auffällige Veränderungen der Haut frühzeitig erkennen.12

Die kurze Antwort

Gesetzlich Versicherte können die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung ab 35 Jahren alle zwei Jahre nutzen.12 Dabei wird die Haut am ganzen Körper sorgfältig angesehen und das Ergebnis anschließend besprochen.13

Wichtig ist die Abgrenzung: Das regelmäßige Screening ist keine Untersuchung, die Hautkrebs sicher ausschließt. Wenn Ihnen eine neue, deutlich veränderte oder ungewöhnliche Hautstelle auffällt, warten Sie nicht bis zum nächsten Vorsorgetermin, sondern lassen Sie sie zeitnah ärztlich abklären.34

Wer hat Anspruch auf das gesetzliche Screening?

Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sieht für gesetzlich Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs im Abstand von zwei Jahren vor.1 Die Untersuchung kann mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung, dem Check-up, verbunden werden, bleibt aber ein eigenständiges Vorsorgeangebot.1

Private Krankenversicherungen und einzelne Krankenkassen können abweichende Regelungen haben. Für die persönliche Kostenübernahme ist daher die eigene Versicherung oder Krankenkasse die passende Anlaufstelle.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Zu Beginn geht es um Ihre Vorgeschichte und um Hautstellen, die Ihnen selbst aufgefallen sind. Sprechen Sie Veränderungen offen an, auch wenn sie klein oder zunächst harmlos wirken.13

Danach folgt eine visuelle Ganzkörperinspektion. Die Untersuchung umfasst nicht nur gut sichtbare Bereiche, sondern soll auch Kopfhaut und Hautfalten einbeziehen.13 Im Anschluss erhalten Sie eine Befundmitteilung und Beratung zum weiteren Vorgehen.1

Die Untersuchung ist in der Regel schmerzfrei. Für die gesetzliche Hautkrebs-Früherkennung gelten Vorgaben zur Qualifikation und Genehmigung der durchführenden Ärztinnen und Ärzte.12 Deshalb bietet nicht jede hausärztliche Praxis dieses Screening automatisch an. Ob es in einer konkreten Praxis durchgeführt wird, sollte vorab dort erfragt werden.

Was geschieht, wenn eine Hautstelle auffällig ist?

Eine auffällige Stelle ist noch keine Diagnose. Häufig können Hautveränderungen gutartig sein; sicher unterscheiden lässt sich das im Einzelfall aber nur durch die fachärztliche Abklärung.34

Wenn beim Screening etwas auffällt, wird das weitere Vorgehen besprochen. Je nach Befund kann eine dermatologische Untersuchung sinnvoll sein. Zur Diagnosesicherung kann es erforderlich sein, eine Gewebeprobe zu untersuchen.3

Wann Sie nicht auf den nächsten Screening-Termin warten sollten

Lassen Sie eine Hautstelle zeitnah ärztlich abklären, wenn sie neu ist, sich deutlich verändert oder Ihnen ungewöhnlich vorkommt.34 Das gilt insbesondere bei raschem Wachstum, wiederholtem Bluten oder Nässen, einer offenen Stelle, Schmerzen oder auffälligen Veränderungen von Farbe, Form oder Begrenzung.34

Die ABCDE-Regel und das sogenannte „Ugly-Duckling-Zeichen“ können bei der Selbstbeobachtung eine Orientierung geben.4 Sie sind jedoch keine Diagnosehilfe: Nicht jede auffällige Stelle ist Hautkrebs, und nicht jede bösartige Veränderung erfüllt alle Merkmale. Bei Unsicherheit ist eine ärztliche Untersuchung verlässlicher als ein Selbsttest.34

Was das Screening leisten kann – und was nicht

Das Screening kann sichtbare Auffälligkeiten der Haut frühzeitig erfassen. Es ersetzt weder den Sonnenschutz noch die regelmäßige Selbstbeobachtung.3

Wie jede Früherkennungsuntersuchung hat es Grenzen: Unauffällige Befunde schließen eine spätere oder übersehene Erkrankung nicht sicher aus. Umgekehrt können Befunde zunächst verdächtig wirken und sich später als gutartig herausstellen.3 Daher bleibt es wichtig, Veränderungen zwischen zwei Screening-Terminen ernst zu nehmen und nicht aufzuschieben.

Passende Informationen aus unserer Praxis

Die Praxiswebsite informiert über Dermatoskopie als auflichtmikroskopische Beurteilung von Muttermalen zur Hautkrebsfrüherkennung. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die Praxis das gesetzliche Hautkrebs-Screening durchführt. Für die gesetzliche Gesundheitsuntersuchung / den Check-up gelten eigene Vorgaben; beide Angebote können nach den Richtlinien verbunden werden.1

Quellen

Footnotes

  1. Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), abgerufen am 15.09.2026. 2 3 4 5 6 7 8 9 10

  2. Hautkrebs-Früherkennung, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), abgerufen am 15.09.2026. 2 3

  3. Hautkrebsscreening und Hautkrebs-Früherkennung, Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), abgerufen am 15.09.2026. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

  4. Hautkrebs erkennen, Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), abgerufen am 15.09.2026. 2 3 4 5 6