Gesetzliche Gesundheitsuntersuchung: Was der Check-up von 18 bis 34 und ab 35 umfasst
Die gesetzliche Gesundheitsuntersuchung – oft kurz Check-up genannt – hilft dabei, persönliche Risiken und mögliche Auffälligkeiten frühzeitig einzuordnen. Für gesetzlich Versicherte ist sie von 18 bis 34 Jahren einmalig vorgesehen; ab 35 Jahren besteht der Anspruch alle drei Jahre. Was genau dazugehört, richtet sich auch nach dem Alter und dem individuellen Risikoprofil.G-BA: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
Die kurze Antwort: Anspruch und Umfang
Der Check-up umfasst ein Gespräch zu eigenen Erkrankungen, Erkrankungen in der Familie und weiteren gesundheitlichen Risiken. Es folgen ein Ganzkörperstatus, die Prüfung des Impfstatus sowie eine Besprechung der Ergebnisse mit risikoadaptierter Beratung. Welche Laboruntersuchungen vorgesehen sind, unterscheidet sich vor und ab dem 35. Geburtstag.G-BA: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
Der Check-up ist kein vollständiger Gesundheits-Scan und kann Krankheiten nicht sicher ausschließen. Wenn sich im Gespräch, bei der Untersuchung oder in Laborwerten ein Hinweis ergibt, wird das weitere Vorgehen gezielt ärztlich besprochen.
Von 18 bis 34: einmalig, mit Blick auf das persönliche Risiko
Zwischen 18 und 34 Jahren kann die Gesundheitsuntersuchung einmal in Anspruch genommen werden. Im Mittelpunkt stehen die Anamnese, die körperliche Untersuchung, der Impfstatus und die gemeinsame Einordnung persönlicher Risikofaktoren.
Ein Lipidprofil und Nüchternplasmaglucose gehören in dieser Altersgruppe nicht automatisch dazu. Sie sind vorgesehen, wenn das Risikoprofil dafür spricht – zum Beispiel bei einer positiven Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdruck. Eine Urinuntersuchung ist unter 35 kein pauschaler Bestandteil des Check-ups.G-BA: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
Ab 35: alle drei Jahre mit festem Basislabor
Ab 35 Jahren besteht der Anspruch alle drei Jahre. Zusätzlich zum Gespräch und der Untersuchung gehören ein Lipidprofil, eine Nüchternplasmaglucose und ein Urin-Harnstreifentest zum Richtlinienumfang. Dieser untersucht den Urin auf Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit.G-BA: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
Außerdem besteht ab 35 jeweils einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C im Rahmen des Check-ups. Bei reaktiven Ergebnissen sieht die Richtlinie weitere Laborstufen zur Klärung vor.G-BA: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
Impfstatus und weitere Früherkennung
Beim Check-up wird auch der Impfstatus geprüft. Daraus kann sich eine Beratung zu empfohlenen oder fehlenden Impfungen ergeben. Andere Früherkennungsangebote werden durch den Check-up jedoch nicht automatisch ersetzt: Je nach Alter, Geschlecht und persönlicher Situation können weitere Vorsorgeangebote passend sein.G-BA: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
Nicht jede weiterführende Untersuchung gehört standardmäßig zum Check-up. Ob zum Beispiel eine zusätzliche Laboruntersuchung, Bildgebung oder eine andere Diagnostik sinnvoll ist, wird bei konkretem Anlass individuell ärztlich eingeordnet.
So vereinbaren Sie Ihren Termin im Hausarztzentrum Rheinbach
Die gesetzliche Gesundheitsuntersuchung wird im Hausarztzentrum Rheinbach angeboten. Für diese Leistung vereinbaren Sie Ihren Termin bitte telefonisch. Die aktuelle Regelung finden Sie auf unserer Terminseite; dort ist die telefonische Terminvereinbarung für die gesetzliche Gesundheitsuntersuchung ausdrücklich vorgesehen.
Häufige Fragen
Muss ich für den Check-up Beschwerden haben?
Nein. Die Gesundheitsuntersuchung ist ein Vorsorgeangebot. Sie ersetzt aber keine zeitnahe ärztliche Abklärung, wenn neue oder anhaltende Beschwerden bestehen.
Gehören Ultraschall oder erweiterte Blutwerte automatisch dazu?
Nein. Der gesetzliche Check-up hat einen festgelegten Umfang. Zusätzliche Untersuchungen werden nicht pauschal durchgeführt, sondern nur bei medizinischem Anlass gemeinsam besprochen.
Ist der Check-up ab 35 dasselbe wie jede andere Vorsorge?
Nein. Der Check-up ergänzt weitere Früherkennungsangebote, ersetzt sie aber nicht. Welche Angebote für Sie infrage kommen, hängt unter anderem von Alter, Geschlecht und persönlicher Situation ab.




